Wir erstellen handelsrechtliche Jahresabschlüsse von Unternehmen aller Rechtsformen und führen die vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfungen durch. Die Jahresabschlusserstellung erfolgt nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010.
Soweit steuerliche Bewertungsvorschriften von den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften abweichen, erstellen wir die nötigen Steuerbilanzen (z. Bsp. Aufgrund von steuerlichen Sonderabschreibungen usw.)
Für freiberuflich Tätige sowie kleinere Gewerbetreibende, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen, erstellen wir die steuerlichen Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG. (Einnahmen- Überschussrechnung)
Die Leistungen im Einzelnen:
- Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
- Erstellung von steuerrechtlichen Jahresabschlüssen
- Erstellung von Einnahme- Überschussrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG)
- Erstellungsberichte zu den Jahresabschlüssen
- Erstellung eines Anhangs
- Hilfestellung bei der Offenlegung eines Jahresabschlusses
- Hilfestellung bei der Erstellung eines Lageberichtes